Über uns
Meine Entscheidung, Rechtswissenschaften zu studieren und als Rechtsanwältin arbeiten zu wollen, stand für mich bereits im Alter von 14 Jahren fest. Die Vorstellung, dort unterstützen und einen Weg aufzeigen zu können, wo der einzelne Mensch in seiner konkreten Lebenssituation einem komplexen und für ihn undurchschaubaren Rechtssystem gegenübersteht, motivierte mich während meiner Schul- und Studienzeit. Bereits im Alter von 26 Jahren legte ich die zweite juristische Staatsprüfung ab und begann sogleich in selbstständiger Tätigkeit in Pfronten als Rechtsanwältin zu arbeiten. Im Laufe der folgenden Jahre konnte ich mich vermehrten Zulaufs von Mandanten, die Rat und Unterstützung auf dem Gebiet des Familienrechts benötigten, erfreuen, so dass ich mich entschlossen habe, meine Kenntnisse und Fähigkeiten gerade auf diesem Rechtsgebiet intensiv zu schulen. Ich durchlief hierzu die Ausbildung zur Fachanwaltschaft und erhielt schließlich im Jahr 1998 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München die Befugnis erteilt, die Bezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht" zusätzlich zu führen. Seither bearbeite ich überwiegend mir übertragene Mandate auf dem Gebiet des Familienrechts, die jedoch häufig auch mit anderen Rechtsgebieten verknüpft sind, wie zum Beispiel Erbrecht, Mietrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Schadensersatzrecht, etc., so dass auch diese Rechtsgebiete weiterhin von mir fortlaufend bearbeitet wurden und werden.
Unterstützt werde ich seit Beginn meiner Berufstätigkeit von der Rechtsanwaltsfachangestellten, Frau Michaela Bolz, die unseren Kunden und mir mit vollem persönlichen Einsatz und profundem Fachwissen zur Seite steht. Wir verstehen uns dabei beide als Teamplayer, immer das Ziel vor Augen, unseren Mandantinnen und Mandaten bestmögliche juristische und persönliche Unterstützung zu bieten. Dadurch, dass wir beide Mütter von mehreren Kindern sind, wissen wir um die speziellen Herausforderungen, die an Familien gestellt werden in Bezug auf die Gleichzeitigkeit der Erziehung und Betreuung von Kindern und der Berufstätigkeit. Um die Erfüllung beider Aufgaben gewährleisten zu können, habe ich den Kanzleibetrieb in mein Wohngebäude integriert, so dass ich nachmittags auch meinen Kindern zur Verfügung stehe.